Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) zu Beginn des Jahres bereiten sich aktuell viele Unternehmen auf die Auswirkungen dieser neuen Regelung vor. Denn mit neuen Anforderungen fordert die CSRD betroffene Unternehmen dazu auf, über die Auswirkungen ihrer Unternehmensaktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten. Zum ersten Mal definiert die Europäische Kommission somit einen standardisierten Berichtsrahmen für nichtfinanzielle Daten im Bereich ESG.
Aber während viele vielleicht verstehen, was die CSRD ist und was sie bewirken soll, so ist es eine völlig andere Herausforderung daraus abzuleiten, was einzelne Unternehmen konkret implementieren und verändern müssen, um den Standard überhaupt zu erfüllen. Darüber hinaus kann es zeitaufwendig und arbeitsintensiv sein, ständig selbst die genauen Details und möglichen Anpassungen dessen zu verfolgen, welche Themen und Datenpunkte genau zu beachten sind.
Was wird bei der CSRD berichtet?
Um Organisationen bei der Einhaltung der CSRD zu unterstützen, hat die EU-Kommission die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Diese beschreiben detailliert, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen berichten sollen, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Das ESRS verlangt von Unternehmen, über die potenziellen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Themen sowie über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt generell zu berichten. Dabei tragen die Unternehmen für alle ihre Offenlegungen Gewähr.
Es gibt insgesamt zwölf ESRS-Standards, von denen zwei bereichsübergreifend wirken, während die anderen zehn deutlich spezifischer ausgeprägt sind. Zusätzlich gelten diese Standards verbindlich für alle Unternehmen ab einer definierten Untergrenze und sind dann unabhängig von Umsatz, Größe, Branche und geografischer Lage anzuwenden.
Die beiden allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2 sind bereichsübergreifend.
- Allgemeine Anforderungen – ESRS 1: Dieser Standard legt die verbindlichen Grundsätze und Konzepte fest, die bei der Erstellung von Nachhaltigkeitserklärungen im Rahmen der CSRD angewendet werden müssen.
- Allgemeine Offenlegungen – ESRS 2:Dieser Standard gibt Auskunft über die spezifischen Offenlegungspflichten für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung.
Die anderen 10 spezifischeren Anforderungen sind nach ihrem Bezug zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG) unterteilt. Diese Anforderungen lauten wie folgt:
- Umwelt – ESRS E1: Klima
- Umwelt – ESRS E2: Umweltverschmutzung
- Umwelt – ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
- Umwelt – ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
- Umwelt – ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Sozial – ESRS S1: Eigene Belegschaft
- Sozial – ESRS S2: Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
- Sozial – ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
- Sozial – ESRS S4: Verbraucher und Endbenutzer
- Governance – ESRS G1: Geschäftsgebaren
Um herauszufinden, über welche spezifischen Standards Ihr Unternehmen berichten sollte, müssen Sie zusätzlich eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Dies bedeutet, dass sowohl ökologische und soziale Folgeabschätzungen (Impact Materiality), wie auch Beurteilungen der finanziellen Wesentlichkeit (Financial Materiality) durchgeführt werden müssen.
Die Financial Materiality bezieht sich konkret auf die finanziellen Aspekte der ökologischen und sozialen Faktoren, die wiederum zu einem finanziellen Risiko für Unternehmen führen könnten. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Outside-In-Betrachtung. Unter der Impact Materiality (Umwelt- und soziale Wesentlichkeit) versteht man die kritischen Auswirkungen, die ein Unternehmen direkt auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Menschen hat. Diese wird in einer Inside-Out-Methodik analysiert.
Der Geschäftsbericht des Unternehmens muss also künftig sämtliche Offenlegungen, einschließlich der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, enthalten. Diese sind darüber hinaus durch unabhängige, geeignete Dritte zu überprüfen.
In den ersten Jahren wird diese Richtlinie noch eine begrenztere Aussagekraft ermöglichen, die EU plant jedoch, bis 2028 zu einer deutlich enger definierten, angemessenen Sicherheit überzugehen.
Die Bedeutung der CSRD besteht bei Weitem nicht nur darin, dass Unternehmen aufgefordert sind, künftig jährlich einen standardisierten ESG-Bericht zu erstellen. Die vielschichtigen Anforderungen sind auch dazu gedacht Unternehmen zu veranlassen, ihre ESG-Praktiken proaktiv weiterzuentwickeln und sie dabei an den Kriterien auszurichten. Das bedeutet, dass auf grundlegender Ebene weitreichende und nachhaltige Veränderungen stattfinden müssen und werden. Deshalb ist eine sinnvolle und effiziente Umsetzung der CSRD-Anforderungen im ESG-Reporting so wichtig.
Wie setzt man die CSRD um?
Die Einführung der CSRD führt zu einem grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie nichtfinanzielle Daten verwaltet, betrachtet und letztendlich berichtet werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass eine konsequente Umsetzung mehr Aufwand erfordert, als viele Unternehmen bereit sind zu investieren und dass die zuständigen Teams möglicherweise ohne die erforderlichen Ressourcen und die nötige Unterstützung überfordert sind.
Bei der Gestaltung Ihres CSRD-Ansatzes sollten daher mehrere Dinge besonders berücksichtigt werden:
- die beteiligten Personen,
- die Prozesse der Regulierung und
- die benötigte Technologie.
Im Folgenden finden Sie einige Schritte, die Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung dieser Faktoren berücksichtigen sollte, um eine effektive Umsetzung sicherzustellen.
Wie bereite ich die Organisation vor?
Bei Beginn der Implementierung der CSRD, sollte einer der ersten Schritte darin bestehen, das Verständnis innerhalb der Organisation zu fördern. Gezielte Schulungen und spezifische Informationsveranstaltungen, egal ob Online oder in Anwesenheit, helfen dieses Ziel zu erreichen. Diese sind besonders wichtig für die Teammitglieder, die später für die Datenerfassung verantwortlich sind.
Je besser Mitarbeiter die neue Regelung verstehen, desto zuverlässiger wird das Reporting. Teams müssen in der Lage sein zu erklären, wie sich CSRD auf das Unternehmen auswirkt, welche spezifischen Compliance-Anforderungen sie überwachen und wie wichtig es ist, präzise Daten zu sammeln.
Ein wesentlicher Teil der Umsetzung der Anforderungen wird darin bestehen, sicherzustellen, dass der gewählte Ansatz im gesamten Unternehmen angewendet wird, um eine erfolgreiche Compliance-Kultur zu schaffen.
Einen Kulturwandel einzuleiten ist ein komplexes Unterfangen. Der Schlüssel liegt darin, ESG-Prinzipien in allen Bereichen und Aspekten der Organisation zu verankern, von langfristigen Zielvorgaben und unternehmensweiten Strategien bis hin zu Anleitungen und Prozessen im täglichen Betrieb. Die Botschaft muss konsequent im gesamten Unternehmen verbreitet werden. Letztlich beginnt und endet der Prozess der kulturellen Transformation immer auf der Führungsebene.
Wie interpretiert man die Vorschriften und macht sich mit ihnen vertraut?
Es ist wichtig, die Vorschriften zu verstehen, bevor mit der Umsetzung der CSRD begonnen wird. In der ersten Phase ist festzustellen, ob das Unternehmen überhaupt der CSRD unterliegt und welche Berichtspflichten dadurch entstehen. Die Rechtsabteilung ist normalerweise am besten geeignet, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Unternehmen zu bewerten, einschließlich der Wesentlichkeitsbewertungen.
Von CSRD betroffene Unternehmen sollten dann beginnen, sich mit den ESRS vertraut zu machen. Für diese Unternehmen ist ein umfassendes und tiefes Verständnis der für sie wichtigen Anforderungen von entscheidender Bedeutung, da sie diese in Gänze erfüllen müssen.
Es sollten auch alle aktuellen Ansätze und Praktiken im Bereich Nachhaltigkeit überprüft und mit der Ausgestaltung oder der Verbesserung einer Strategie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen werden. In dieser Phase werden in einer umfassenden Soll-Ist-Analyse etwaige Lücken oder Schwachstellen identifiziert, danach wird ein Plan zur Behebung dieser negativen Punkte erstellt und dieser in Folge konsequent ausgeführt, um rechtzeitig mit der Erfassung der erforderlichen Daten zu beginnen.
Eine der wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der CSRD ist die Notwendigkeit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die sich von der aktuellen Gesetzgebung unterscheidet. Um eine umfassende Analyse und Bewertung der doppelten Wesentlichkeit durchzuführen, ist es wichtig, alle Stakeholder und Stufen der Wertschöpfungskette zu bewerten. Bei dieser Beurteilung sollten die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit berücksichtigt werden. Um eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und Risiken zu mindern, müssen Unternehmen also eine gründliche Wesentlichkeitsbewertung durchführen.
Wie sammelt und versteht man die erforderlichen Daten?
Unternehmen sind teils heute schon verpflichtet, für ihre Nachhaltigkeitsberichte Daten von ihren internen Prozessen, externen Lieferanten und den Mitarbeitern zu sammeln. Die CSRD führt nun eine europaweite Prüfpflicht für ESG-Daten ein, was eine bedeutende Änderung der Berichtsstandards und ihrer Bedeutung darstellt.
Dies bedeutet, dass von der CSRD betroffene Unternehmen Due-Diligence-Praktiken und Prüfungen ihrer Aktivitäten durchführen müssen, wie z. B. die Berichterstattung über ihre CO2-Emissionen gemäß Scope 1, 2 und 3.
Allerdings werden diese Daten allein wahrscheinlich nicht ausreichen, um die CSRD erfolgreich einzuhalten. Auch die Art und Weise, wie die Daten in der gesamten Lieferkette, bei Betreibern und Geschäftspartnern erfasst werden, wird unter die Lupe genommen. Das bedeutet, dass der Prozess der Datenerhebung äußerst zuverlässig und vor allem rechtssicher nachvollziehbar sein muss, um sicherzustellen, dass die ESG-Aussagen eines Unternehmens durch eine klare Dokumentation untermauert werden.
Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Daten zu verstehen, die benötigt werden. Die CSRD schreibt zahlreiche Offenlegungen vor, und obwohl sicher bereits einige der benötigten Daten irgendwo im Unternehmen verfügbar sind, muss höchstwahrscheinlich trotzdem mit einer zweckgebundenen Erfassung komplett neu begonnen werden. Um letztlich Berichte, Offenlegungen und Kernaussagen effektiv zu erstellen, werden etablierte Prozesse und dedizierte Systeme für Datenerfassung, -verwaltung und -analyse benötigt, die die gewählten Narrative untermauern.
Welche „Werkzeuge“ werden benötigt?
CSRD bewirkt vielfältige Berichtspflichten, die nicht allein mit Excel-Tabellen erfüllt werden können. Es ist von entscheidender Bedeutung, geeignete Tools zu identifizieren, die es ESG-Managern ermöglichen, das Projekt zu überwachen, die erforderlichen Daten zu sammeln und die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Unternehmen müssen verlässliche Strukturen aufbauen und Zugriff auf die richtigen Tools gewähren, die ihren ESG-Reporting-Prozess umfassend unterstützen. Um sicherzustellen, dass eine Organisation bereit für die Prüfung ist, muss ein System vorhanden sein, das das richtige Vorgehen ermöglicht und gleichzeitig die Besonderheiten von Anforderungen wie der CSRD berücksichtigt.
Benötigt werden also Systeme, mit denen die Compliance-Arbeit systematisiert und die Erfassung und Verarbeitung von Daten im gesamten Unternehmen optimiert wird, damit alle Beteiligten von der Entscheidungsfindung bis zur Ausführung auf dem gleichen Stand bleiben. Es wird für Unternehmen sowohl kurz- als auch langfristig hilfreich und notwendig sein, den Bedarf an manueller Datenerfassung, -eingabe und -analyse zu konsolidieren und zu reduzieren.
Wie kann Convene ESG bei der Berichterstattung gemäß CSRD helfen?
Die CSRD steht in ihrer praktischen Anwendung erst am Anfang. Je mehr Wissen darüber gewonnen wird, wie man die Vorschriften effektiv einhält, umso mehr ist mit weiteren Überarbeitungen der Kriterien, resultierenden Veränderungen in den Compliance-Strategien und einer allgemeinen Verbesserung der ESG-bezogenen Praktiken für diejenigen zu rechnen, die unter die Verordnung fallen.
Das Regelwerk der EU schreibt jedoch vor, dass Organisationen schon heute zuverlässige Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen, die hohe Genauigkeitsstandards erfüllen. Für Unternehmen ist es daher unabdingbar, schon heute geeignete Prozesse, organisatorische Anpassungen und unterstützende Software einzuführen, um Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Daten zu gewährleisten.
Hier kommt Convene ins Spiel. Wir haben ein zielgerichtetes, umfassendes ESG-Reporting-Tool entwickelt: Convene ESG.
Convene ESG bietet eine End-to-End-Plattform zur Datensammlung, zur Fortschrittsüberwachung, für Peer-Vergleiche, zur Abstimmung mit verschiedenen Frameworks und zur ESG-Berichtserstellung.
Durch Nutzung dieser ESG-Plattform können effizient die benötigten Daten für alle notwendigen Kennzahlen der CSRD-Gesetzgebung gesammelt werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Dies kann durch manuelle Eingabe, das Laden von Daten aus Tabellen oder direkt über eine API-Anbindung der Quellensysteme erfolgen – je nach Aufwand/Nutzen-Analyse.
Da in der Lösung bereits weitere anerkannte globale und regionale Rahmenwerke (u.a. GRI, TCFD, etc.) integriert sind, lassen sich gleichzeitig andere zum Beispiel von ausländischen Tochterunternehmen benötigte Standards problemlos einhalten und diese zusätzlichen ESG-Berichte erstellen, ohne den gesamten Prozess redundant wiederholen zu müssen.
Convene ESG wurde entwickelt, um den gesamten Berichtsprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig kann auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens weiter verbessert werden. Das bedeutet, dass mögliche Änderungen der aktuellen ESG-Gesetzgebung in der Lösung frühzeitig antizipiert werden, Unternehmen somit auch auf die Herausforderungen künftiger Vorschriften vorbereitet sind und ESG-Überlegungen grundlegend in die Unternehmenskultur integriert werden.