Wie wird sich CSRD in Deutschland auswirken?    

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Gesetzgebung, die Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig Berichte über den Status im Bereich ESG zu veröffentlichen. Die Regelung trat Anfang dieses Jahres in Kraft und muss bis zum 6. Juli 2024 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. 

Die Einführung der CSRD soll Unternehmen dazu ermutigen, verantwortungsvollere Geschäftsmodelle und -prozesse zu entwickeln, und den Stakeholdern dabei helfen, auch die nichtfinanzielle Leistung einer Organisation zu bewerten. Zum ersten Mal etabliert die Europäische Kommission damit einen standardisierten Berichtsrahmen für nichtfinanzielle Daten in der EU. 
 

Was ist der Hintergrund der CSRD? 

Die CSRD verlangt von Unternehmen, über die Auswirkungen ihrer Unternehmensaktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten. Die Richtlinie erweitert somit das Spektrum der Nachhaltigkeitsberichterstattung und etabliert eine standardisierte Methode für die Berichterstattung. Ziel der CSRD ist die Einführung einheitlicher Regelungen und Kennzahlen für alle Unternehmen, die in der EU zum Thema Nachhaltigkeit der Berichtspflicht unterliegen.  

Die allgemeinen Ziele des CSRD sind:

  • die Standardisierung und Verbesserung der Daten- und Offenlegungsqualität, 
  • der Zugang zu umfassenderen Informationen für Stakeholder und Investoren,  
  • die Vereinheitlichung der Rechenschaftspflicht sowie die Steigerung der Transparenz bei Vergleichen zwischen Unternehmen und
  • der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.


Welche Organisationen sind durch die CSRD betroffen? 

Etwa 50.000 Unternehmen in ganz Europa werden davon betroffen sein. Auch in Deutschland werden dadurch weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. So gilt die Berichtspflicht nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen: 

  • Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
  • mindestens 250 Beschäftigte. 


Waren in Deutschland bislang nur ca. 550 große kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Offenlegung von ESG-Informationen im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet, so werden in Zukunft etwa 15.000 Unternehmen, also auch viele Mittelständler, betroffen sein. 

Die CSRD schreibt also vor, dass sowohl in Privatbesitz befindliche, wie auch an Börsen notierte Unternehmen detaillierte Informationen zu allen gesetzlich vorgegebenen Nachhaltigkeitsthemen bereitstellen. Neben der Einführung strengerer Berichtspflichten gilt die CSRD im Vergleich zur vorherigen NFRD-Gesetzgebung für eine nochmals deutlich größere Zahl von Unternehmen. 

Die CSRD gilt künftig für drei Arten von Unternehmen: 
1. Große EU-Unternehmen (wie bereits oben beschrieben) 
2. Kleine und mittlere Unternehmen, die in EU-regulierten Märkten börsennotiert sind 
3. Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU in erheblichem Umfang geschäftlich tätig sind. 

Welche aktuellen ESG-Vorschriften gibt es in Deutschland? 

In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze, die sich mit dem Umweltaspekt von ESG befassen. Es gibt das Klimaschutzgesetz, das sich mit der sektorübergreifenden Erreichung nationaler Klimaziele befasst, sowie Gesetze wie das Treibhausgasemissionsgesetz und das Kraftstoffemissionsgesetz, die den Emissionshandel für bestimmte Sektoren regeln. 

Für Unternehmen der Wirtschaft und für Finanzinstitute gelten ohnehin die aktuellen Offenlegungspflichten des Handelsgesetzbuchs, wenn sie kapitalmarktorientiert sind und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Mit der Umsetzung der CSRD werden diese Offenlegungspflichten in den nächsten Jahren sukzessive in neue Bereiche ausgeweitet. 

Darüber hinaus gelten für Finanzmarktteilnehmer besondere Offenlegungspflichten im Rahmen der European Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Derzeit sieht die SFDR nur Transparenzanforderungen für Finanzprodukte und damit befasste Teilnehmer vor. Allerdings erwägt die EU-Kommission eine Ausweitung der SFDR und hat kürzlich eine Konsultation zu einer umfassenden SFDR-Überprüfung gestartet. 

Hinzu kommen weitere bedeutende internationale Initiativen der Privatwirtschaft, wie: 

  • Grundsätze für verantwortungsvolles Investieren (PRI)
  • Task Force für klimabezogene finanzielle Offenlegungen (TFCD)
  • Task Force zur naturbezogenen finanziellen Offenlegung (TFND)  


Auch die Wahrscheinlichkeit rechtlicher und langfristiger Folgen im Zusammenhang mit ESG-Themen nimmt zu, insbesondere für Unternehmen mit hohen Emissionsmengen. Nach einer wegweisenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom März 2021 erhielt die Verbindlichkeit der ESG-Regeln zusätzliche Unterstützung. Das Gericht entschied, dass die Pariser Klimaziele langfristig, also auch über 2030 hinaus, mit dem Verfassungsziel des Art 20a des Grundgesetzes zu verknüpfen seien. 

Was bedeutet das für die CSRD in Deutschland? 

In Deutschland wird die CSRD mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) realisiert. Dadurch wird gewährleistet, dass Unternehmen sich zeitnah mit der Durchsetzung des Gesetzes befassen und die notwendigen Daten für die Berichterstattung erheben. Ein Rückstand in dieser Hinsicht wird sich nicht nur nachteilig auf das ESG-Rating eines Unternehmens auswirken und es für Investoren weniger attraktiv machen, sondern auch seinem öffentlichen Ruf schaden. Darüber hinaus werden Verstöße zukünftig mit Geldstrafen geahndet; die möglichen Beträge liegen dabei zwischen 50.000 Euro und 10 Millionen Euro – oder sogar 5% des jährlichen Konzernumsatzes. 
 
Darüber hinaus bewirkt die CSRD, dass die Berichterstattung detaillierten Standards folgen muss. Die EU-Kommission hat den ersten Satz von Standards veröffentlicht, der sich auf zwei allgemeine Standards und zehn aktuelle Standards zu ESG-Themen bezieht. Berichte müssen zudem auf doppelte Wesentlichkeit ausgerichtet sein und nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken, sondern auch mögliche spätere Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens aufzeigen. Zusätzlich sind Unternehmen verpflichtet, Prüfungen Ihrer Berichte im Rahmen der CSRD durch zertifizierte Prüfer durchführen zu lassen. 

Die nationale gesetzliche Umsetzung der CSRD wird diesen Trend weiter verstärken, da sie Unternehmen dazu zwingt, ihren Fokus intensiv auf die ESG-Themen und zugehörige Regulierungsvorschriften zu richten. Aufgrund der schon existierenden vielfältigen Gesetze und der sich ständig ändernden Art und Anzahl von Regularien in diesem Bereich herrscht derzeit noch große Unsicherheit in der Wirtschaft. Mit der CSRD wird hoffentlich in den kommenden Monaten und Jahren ein einheitliches Verständnis erzielt. Die Richtlinie stellt insofern durchaus einen Meilenstein der ESG-Gesetzgebung dar. 
 
Wie können Sie sich auf die CSRD vorbereiten? 

Die Umsetzung der CSRD wird zu erheblichen Änderungen in der Art und Weise führen, wie notwendige Daten verwaltet und gemeldet werden. Unternehmen müssen sich heute intensiv auf die CSRD-Compliance vorbereiten, und es gibt viele Ansatzmöglichkeiten, wie diese Herausforderung zu lösen ist. 

So ist es zum Beispiel für Finanzinstitute unabdingbar, die Verbesserung des internen Informationsstandes über die ESG-Chancen und -Risiken in ihrem Portfolio zu priorisieren, da ab sofort in der Regel bestimmte ESG-Richtlinien eingehalten werden müssen. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kürzlich ihren Entwurf zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten veröffentlicht. Die Leitlinien geben Hinweise, wie ESG-Faktoren und -Risiken in Kreditentscheidungen und den zugehörigen Überwachungsprozessen einbezogen werden können. 

In direkter Folge ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ESG in ihr Tagesgeschäft zu integrieren. Unternehmen sollten 

  • ihre Netto-Null-Ziele bekannt geben,
  • daran arbeiten, ihre aktuellen Emissionen auszugleichen,
  • Vielfalt und Inklusion auf unternehmensweiter Ebene fördern,
  • ihre kompletten Lieferketten auf mögliche ESG-Risiken prüfen,
  • bei allen Investitionen gezielt auch die ESG-Auswirkungen betrachten und bewerten 
  • sowie konkrete ESG-Ziele in die Vergütungsstruktur ihrer Führungskräfte einbeziehen. 


Es empfiehlt sich jetzt den Einsatz von Software-Lösungen, die speziell für die Umsetzung des ESG-Reportings entwickelt wurden, in Betracht ziehen. Diese Art der Unterstützung mittels größtmöglicher Vereinfachung der Berichtsprozesse kann auch entscheidend zur Kostenminimierung in Unternehmen beitragen. Organisationen sparen damit gezielt Ressourcen, die sie sonst für die manuelle Datenerfassung, -eingabe und -analyse aufgewendet hätten. Unternehmen haben so die Möglichkeit, ihre Effizienz gezielt durch die Automatisierung traditionell arbeitsintensiver Prozesse zu steigern. 
 
Die Erstellung genauer und wahrheitsgetreuer ESG-Berichte stellt für zahlreiche Organisationen immer noch eine erhebliche Hürde dar. Das Spektrum der benötigten Daten, Dokumente und Messungen ist extrem divers und umfangreich und unterscheidet sich zusätzlich je nach Branche, Unternehmensgröße und Komplexitätsgrad. 

Deshalb ist es entscheidend, die richtige ESG-Reporting-Software für Ihr Unternehmen zu finden. Eine solche Lösung kann helfen, sich in der sich stets weiterentwickelnden Landschaft der ESG-Vorschriften zurechtzufinden und alle Compliance-Anforderungen einzuhalten. 

Wie kann Convene ESG unterstützen? 

Convene ESG stellt Ihnen eine End-to-End-Plattform  

  • zur zentralen Datensammlung,  
  • für die laufende Fortschrittsverfolgung,  
  • für aussagekräftige Vergleiche mit anderen Unternehmen,  
  • zur zusätzlichen Erstellung von weiteren ESG-Berichten nach anderen, internationalen Regularien, wie zum Beispiel GRI,  
  • sowie zur vereinfachten Erstellung von Berichten im Rahmen der CSRD  bereit.  

Auf diese Weise können alle notwendigen Daten und Kennzahlen der kommenden CSRD-Gesetzgebung bei deutlich geringerem Aufwand zu Stichtagen oder kontinuierlich gesammelt werden. So wird sichergestellt, dass eine Organisation alle Vorgaben an das Reporting einhält und sich gleichzeitig auf die Ausgestaltung passender Nachhaltigkeitsstrategien konzentrieren kann.  

Da in Convene ESG bereits verschiedene globale und regionale Rahmenwerke integriert sind, werden andere im Unternehmen notwendige Berichtsstandards ebenso problemlos eingehalten und die passenden Berichte erstellt, ohne den Datensammlungs- und Berichterstellungsprozess wiederholen zu müssen. 

Convene ESG wurde entwickelt, um den gesamten ESG-Berichtsprozess von der Datensammlung bis zur Berichtserstellung und -abgabe so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Natürlich kann die Lösung auch modular zum Beispiel gezielt zur Datensammlung und -vorbereitung eingesetzt werden. Die Nutzung einer SaaS-Lösung bietet vor diesem Hintergrund den Vorteil, dass künftige Änderungen und Erweiterungen der aktuellen ESG-Gesetzgebung zeitnah in der Lösung abgebildet werden. Unternehmen sind somit jederzeit auf die Herausforderungen zusätzlicher Vorschriften und kommender Änderungen der bestehenden Regularien vorbereitet. Ein Einsatz unterstützt dadurch nachhaltig die Integration aller Ziele, Pläne und Überlegungen zum Thema ESG in die Unternehmenskultur. 

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